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Klasse A1

Gültig für

  • Krafträder bis 125 ccm Hubraum und max. 11 kW Leistung
  • Das Verhältnis von Leistung/Gewicht beträgt maximal 0,1 kW/kg
  • 3-rädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern über 50 ccm Hubraum bei Verbrennungsmotoren oder bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit über 45 km/g; max. 15 kW Leistung

Mindestalter: 16 Jahre
Einschluss: AM

Klasse B96

Gültig für 

  • Kraftfahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse 750 kg übersteigt.
  • Die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination liegt über 3.500 kg bis max. 4.250 kg.

Mindestalter: 18 Jahre bzw. 17 Jahre beim begleiteten Fahren

Keine Prüfung, aber Fahrerschulung erforderlich.

Mofa-Prüfbescheinigung

  • Nicht mehr als 50 cm³ Hubraum
  • Maximalgeschwindigkeit nicht schneller als 25 km/h

Mindestalter 15 Jahre

Klasse B196

Voraussetzungen für den B196 Führerschein:

  • mindestens 5 Jahren Führerschein Klasse B
  • Mindestalter 25 Jahre
  • Eine theoretische und praktische Schulung im Umfang von mindestens 13,5 Zeitstunden – 5 Doppelstunden à 90 Minuten Praxis (Fahrstunden) und 4 Doppelstunden à 90 Minuten Theorieunterricht
  • Es ist keine Theorieprüfung und keine Praxisprüfung erforderlich!



Klasse AM

Gültig für

  • 2-rädrige Kleinkrafträder bis 45 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit (bbH) und unter 50 ccm bei Verbrennungsmotoren; max. 4 kW bei Elektromotoren
  • 3-rädrige Kleinkrafträder bis 45 km/h bbH und bis 50 ccm Hubraum bei Fremdzündungsmotoren; max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotoren
  • 4-rädrige Leicht-Kfz bis 45 km/h bbH und bis 50 ccm Hubraum bei Fremdzündungsmotoren; max. 4 kW Leistung bei Diesel-/Elektromotoren. Die Leermasse beträgt maximal 350 kg

Mindestalter: 15 Jahre