Die Führerscheinklassen

infos zu den klassen

AM A1 A2 A B BE B96 B196 L Mofa

Klasse AM

Gültig für

  • 2-rädrige Kleinkrafträder bis 45 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit (bbH) und unter 50 ccm bei Verbrennungsmotoren; max. 4 kW bei Elektromotoren
  • 3-rädrige Kleinkrafträder bis 45 km/h bbH und bis 50 ccm Hubraum bei Fremdzündungsmotoren; max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotoren
  • 4-rädrige Leicht-Kfz bis 45 km/h bbH und bis 50 ccm Hubraum bei Fremdzündungsmotoren; max. 4 kW Leistung bei Diesel-/Elektromotoren. Die Leermasse beträgt maximal 350 kg

Mindestalter: 15 Jahre

 

Klasse A1

Gültig für

  • Krafträder bis 125 ccm Hubraum und max. 11 kW Leistung
  • Das Verhältnis von Leistung/Gewicht beträgt maximal 0,1 kW/kg
  • 3-rädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern über 50 ccm Hubraum bei Verbrennungsmotoren oder bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit über 45 km/g; max. 15 kW Leistung

Mindestalter: 16 Jahre
Einschluss: AM

Klasse A2

Gültig für

  •  Krafträder bis 35 kW Leistung
  • Das Verhältnis von Leistung/Gewicht beträgt maximal 0,2 kW/kg

Mindestalter: 18 Jahre
Einschluss: A1

Bei 2-jährigem Vorbesitz der Klasse "A1" ist nur eine 40-minütige praktische Prüfung erforderlich. Die theoretische Prüfung entfällt.

Klasse A

Gültig für

  • Krafträder mit Hubraum über 50 ccm oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von über 45 km/h.
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW.
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern („Trikes“) mit Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h, Leistung über 15 kW.

Mindestalter:

  • 20 Jahre bei Aufstieg von "A2" auf "A"
  • 21 Jahre für Trikes
  • 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb.

Einschluss: A1, A2 und AM

Bei 2-jährigem Vorbesitz der Klasse "A2" ist nur eine 40-minütige praktische Prüfung erforderlich. Die theoretische Prüfung entfällt.

Klasse B

  • gültig für Kraftfahrzeuge bis 3.500 kg zG (zulässiger Gesamtmasse)
  • und höchstens 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
  • auch mit einem Anhänger bis 750 kg zG
  • über 750 kg zG, wenn das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination maximal 3.500 kg beträgt

Mindestalter: 18 Jahre bzw. 17 Jahre beim begleiteten Fahren
Einschluss:  L, AM


Klasse BE

Gültig für

  • Kraftfahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse

Mindestalter: 18 Jahre bzw. 17 Jahre beim begleiteten Fahren
Vorbesitz: Klasse B

Möglich ist eine Kombination bis max. 7000 kg (Zugfahrzeug max. 3500 kg + Anhänger max. 3500 kg)

Klasse B96

Gültig für 

  • Kraftfahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse 750 kg übersteigt.
  • Die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination liegt über 3.500 kg bis max. 4.250 kg.

Mindestalter: 18 Jahre bzw. 17 Jahre beim begleiteten Fahren

Keine Prüfung, aber Fahrerschulung erforderlich.

Klasse B196

Voraussetzungen für den B196 Führerschein:

  • mindestens 5 Jahren Führerschein Klasse B
  • Mindestalter 25 Jahre
  • Eine theoretische und praktische Schulung im Umfang von mindestens 13,5 Zeitstunden – 5 Doppelstunden à 90 Minuten Praxis (Fahrstunden) und 4 Doppelstunden à 90 Minuten Theorieunterricht
  • Es ist keine Theorieprüfung und keine Praxisprüfung erforderlich!



Klasse L

Zugmaschinen (nationale Klasse)

  • Zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge

Jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Mindestalter 16 Jahre

Mofa-Prüfbescheinigung

  • Nicht mehr als 50 cm³ Hubraum
  • Maximalgeschwindigkeit nicht schneller als 25 km/h

Mindestalter 15 Jahre