Klasse A1
Gültig für
- Krafträder bis 125 ccm Hubraum und max. 11 kW Leistung
- Das Verhältnis von Leistung/Gewicht beträgt maximal 0,1 kW/kg
- 3-rädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern über 50 ccm Hubraum bei Verbrennungsmotoren oder bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit über 45 km/g; max. 15 kW Leistung
Mindestalter: 16 Jahre
Einschluss: AM
Klasse A2
Gültig für
- Krafträder bis 35 kW Leistung
- Das Verhältnis von Leistung/Gewicht beträgt maximal 0,2 kW/kg
Mindestalter: 18 Jahre
Einschluss: A1
Bei 2-jährigem Vorbesitz der Klasse "A1" ist nur eine 40-minütige praktische Prüfung erforderlich. Die theoretische Prüfung entfällt.
Klasse A
Gültig für
- Krafträder mit Hubraum über 50 ccm oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von über 45 km/h.
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW.
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern („Trikes“) mit Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h, Leistung über 15 kW.
Mindestalter:
- 20 Jahre bei Aufstieg von "A2" auf "A"
- 21 Jahre für Trikes
- 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb.
Einschluss: A1, A2 und AM
Bei 2-jährigem Vorbesitz der Klasse "A2" ist nur eine 40-minütige praktische Prüfung erforderlich. Die theoretische Prüfung entfällt.
Klasse B
- gültig für Kraftfahrzeuge bis 3.500 kg zG (zulässiger Gesamtmasse)
- und höchstens 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
- auch mit einem Anhänger bis 750 kg zG
- über 750 kg zG, wenn das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination maximal 3.500 kg beträgt
Mindestalter: 18 Jahre bzw. 17 Jahre beim begleiteten Fahren
Einschluss: L, AM
Klasse BE
Gültig für
- Kraftfahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse
Mindestalter: 18 Jahre bzw. 17 Jahre beim begleiteten Fahren
Vorbesitz: Klasse B
Möglich ist eine Kombination bis max. 7000 kg (Zugfahrzeug max. 3500 kg + Anhänger max. 3500 kg)
Klasse B96
Gültig für
- Kraftfahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse 750 kg übersteigt.
- Die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination liegt über 3.500 kg bis max. 4.250 kg.
Mindestalter: 18 Jahre bzw. 17 Jahre beim begleiteten Fahren
Keine Prüfung, aber Fahrerschulung erforderlich.
Klasse B196
Voraussetzungen für den B196 Führerschein:
- mindestens 5 Jahren Führerschein Klasse B
- Mindestalter 25 Jahre
- Eine theoretische und praktische Schulung im Umfang von mindestens 13,5 Zeitstunden – 5 Doppelstunden à 90 Minuten Praxis (Fahrstunden) und 4 Doppelstunden à 90 Minuten Theorieunterricht
- Es ist keine Theorieprüfung und keine Praxisprüfung erforderlich!
Klasse L
Zugmaschinen (nationale Klasse)
- Zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge
Jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Mindestalter 16 Jahre